Die Ausbildung beim VDBS kann mit dem Sommer- oder dem Winterteil beginnen. AL = Ausbildungslehrgang, PL = Prüfungslehrgang. Mit ∗ markierte Kurse sind variabel planbar. Die Technische Universität München (TUM) ist Träger, der Deutsche Alpenverein fördert die Ausbildung jährlich mit rund 90.000 Euro.
Du beginnst im Sommer
1. AL-121 Methodik Fels – 8 Tage, Juli (Sommer)
2. AL-122 Bergrettung – 6 Tage, Juli/Aug. (Sommer)
3. PL-123 Fels Alpin – 13 Tage, Sept. (Sommer)
4. AL-111 Theorie I – 3 Tage, Okt. (Sommer)
∗ PL-141 Skitechnik & Methodik – 7 Tage, Feb. (Winter)
5. AL-142 Lawine – 8 Tage, Jan. (Winter)
6. PL-143 Skitour – 8 Tage, Jan. (Winter)
∗ PL-132 Eisfallklettern – 7 Tage, Feb. (Winter)
∗ AL-144 Variantenlehrgang – 6 Tage, Feb. (Winter)
7. PL-131 Eis/Hochtouren – 14 Tage, Juli (Sommer)
8. AL-112 Theorie II – 4 Tage, Okt.
9. AL-145 Skihochtour – 7 Tage, März (letzter AL)
Du beginnst im Winter
1. AL-142 Lawine – 8 Tage, Jan. (Winter)
2. PL-143 Skitour – 8 Tage, Jan. (Winter)
∗ PL-132 Eisfallklettern – 7 Tage, Feb. (Winter)
∗ PL-141 Skitechnik & Methodik – 7 Tage, Feb. (Winter)
3. AL-121 Methodik Fels – 8 Tage, Juli (Sommer)
4. AL-122 Bergrettung – 6 Tage, Juli/Aug. (Sommer)
5. PL-123 Fels Alpin – 13 Tage, Sept. (Sommer)
6. AL-111 Theorie I – 3 Tage, Okt. (Sommer)
7. AL-112 Theorie II – 4 Tage, Okt.
∗ AL-144 Variantenlehrgang – 6 Tage, Feb. (Winter)
8. AL-145 Skihochtour – 7 Tage, März (letzter AL)
9. PL-131 Eis/Hochtouren – 14 Tage, Juli (Sommer)
Prüfungslehrgänge | PL
Lehrgangsprüfungen (Demo) werden benotet und sind Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Prüfung. Bestanden ist der Kurs mit der Note „ausreichend". Die Prüfungen können ab dem nächsten Lehrgang jeweils zweimal wiederholt werden.
Lehrgangsnoten werden auf den Kursen PL-123 Fels Alpin, PL-131 Eis/Hochtouren und AL-144 Variantenskilauf erhoben. Bestanden ist der Kurs mit der Note „ausreichend". Ein Lehrgang muss bestanden oder wiederholt werden, bevor die Ausbildung fortgesetzt werden kann.
Werde Mitglied im Verband Deutscher Berg- und Skiführer
Sobald Du als Kandidat alle drei Eignungsfeststellungsprüfungen bestanden hast, kann eine Mitgliedschaft im VDBS (Verband Deutscher Berg- und Skiführer) beantragt werden. Hier profitierst Du von Partner-Bestellaktionen und – vor allem – kannst Du über den Gruppenvertrag des VDBS eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Diese ist zwingend nötig, um bereits als Kandidat und später als Aspirant Führungen zu übernehmen.
Führen als Aspirant
Du hast die Prüfungslehrgänge, bei denen Lehrgangsnoten erhoben wurden, alle mit mindestens „ausreichend" abgeschlossen und kommst im Juli frisch vom Kurs PL-131 Eis/Hochtour aus den Westalpen. Nun bist Du voll ausgebildet für Führungen und Ausbildung mit dem kurzen Seil. Es gilt, für die Prüfungen möglichst viel Erfahrung zu sammeln und die geforderten 36 Tage in den Bereichen Fels, Eis/Hochtouren und Ski zu absolvieren. Spätestens jetzt musst Du Dich zwingend um einen Praktikumsplatz bei einem Lehrherren bemühen. Es macht jedoch Sinn, dies bereits in einem sehr frühen Stadium als Kandidat zu tun, um eine hohe Planungssicherheit zu erreichen. Der sehr spannende Teil der Ausbildung beginnt mit Führungen und realen Gästen im gesamten Alpenraum. Es folgen das Praktikum und die staatliche Prüfung zum Bergführer.
Sonderweg für Heeres- und Polizeibergführer
Bist Du Heeresbergführer, kannst Du über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr einen verkürzten Ausbildungsgang zur staatlichen Berg- und Skiführerprüfung gehen. Er steht auch Polizeibergführern offen. Als zusätzlichen Nachweis brauchst Du die bestandene Heeres- bzw. Polizeibergführerprüfung.
Keine Pflicht zur Teilnahme an den Ausbildungs- und Prüfungslehrgängen; die Zulassungsvoraussetzungen aus den Lehrgängen entfallen. Nimmst Du trotzdem an Lehrgängen teil, musst Du sie bestehen.
Das Praktikum ist verkürzt auf mindestens sechs Tage je Bereich (Fels, Eis/Hochtouren, Ski). Bei Heeresbergführern regelt eine Vereinbarung zwischen dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr und der Berg- und Skischule das Praktikum; sie wird der TUM zur Genehmigung vorgelegt.
Die staatliche Prüfung an der TUM legst Du regulär ab, es gelten dieselben Bestehensregeln.
Quelle: BayAPOFspl, Anlage 1, Nr. 7 „Sonderbestimmungen für Heeresbergführer und Polizeibergführer“