Alpine Welten
Unsere Träger, Köche und Guides
Richtlinien zur Umsetzung der Menschenrechte und für nachhaltigen Tourismus in Dritte Welt Ländern
Dazu finden wir nichts. Versuch einen Berg, ein Gebiet oder ein Land — oder sieh Dir alle Reisen an.
Alpine Welten setzt sich für nachhaltigen, wirtschaftlich erfolgreichen Tourismus ein, der nicht nur auf einem schonenden, verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen basiert, sondern auch einen fairen und respektvollen Umgang mit allen Akteuren beinhaltet. Dies schließt unsere Träger, Köche und Guides sowie ihre Familien mit ein.
Zur Erreichung dieses Ziels haben wir verbindliche Standards für unsere lokalen Partner festgelegt, die sich wie folgt definieren:
Jeder Angehörige der Begleitmannschaft muss für seine spezifische Tätigkeit entsprechend geschult sein und über die Risiken insbesondere in Bezug auf Höhe und alpine Gefahren vor jeder Aufnahme der Tätigkeit erneut sensibilisiert werden.
Träger, Köche und Guides müssen die eigene Anreise zum Treffpunkt der Tour bzw. die Rückreise vom Endpunkt der Tour nicht selbst finanzieren. Jeder Angehörige der lokalen Begleitmannschaft hat Anspruch auf kostenfreien Transport.
Sofern die Tätigkeit ein Permit oder Eintrittsgebühren erfordert, dürfen diese Gebühren nicht zu Lasten der lokalen Begleitmannschaft eingefordert werden.
Jeder Angehörige der lokalen Begleitmannschaft muss für seine Tätigkeit entsprechend ausgestattet sein. Hierzu gehören entsprechende Bergschuhe sowie witterungsgerechte und wärmende Bekleidung, welche auch den Ansprüchen in größeren Höhen gerecht wird. Wer diese Ausrüstung selbst nicht hat, wird für den Zeitraum seiner Tätigkeit entsprechend kostenfrei ausgestattet.
Jeder Angehörige der lokalen Begleitmannschaft hat unabhängig vom Status als Träger, Koch oder Guide täglich Anspruch auf drei kostenfreie, vollwertige Mahlzeiten.
Das maximal zu tragende Gewicht pro Träger darf inklusive des persönlichen Gepäcks in Tansania den Höchstwert von 20 kg nicht überschreiten. Für Trekkings in Nepal gelten 30 kg.
Das Mindestalter der Träger bemisst sich an den lokalen Traditionen, darf jedoch 16 Jahre nicht unterschreiten.
Jeder Angehörige der lokalen Begleitmannschaft hat in den Basis- und Hochlagern Anspruch auf Unterbringung im Zelt, einen eigenen Schlafsack und bei Bedarf einer isolierenden Unterlage.
Jeder Angehörige der lokalen Begleitmannschaft hat Anspruch auf eine faire Bezahlung. Die Höhe des Tagessatzes muss sich an den höchsten Tagessätzen der vor Ort bezahlten Tarife orientieren. Zusätzliche Trinkgelder durch Gäste dürfen nicht als Bestandteil des Tagessatzes gerechnet werden, sondern sind als Zugabe für die erbrachte Leistung zu werten.
Jeder Angehörige der lokalen Begleitmannschaft hat während seiner Tätigkeit Anspruch auf medizinische Behandlung und Versorgung.
Auf Trekkings und Expeditionen mit einer Dauer von über 14 Tagen hat jeder Angehörige der lokalen Begleitmannschaft Anspruch auf ein kostenfreies Telefonat pro Woche mit seinen nächsten Angehörigen.
Jeder Angehörige der lokalen Begleitmannschaft muss für den Zeitraum seiner Tätigkeit gegen Unfall und Tod versichert werden. Als Begünstigte sind die unmittelbaren Angehörigen zu benennen. Die Kosten hierfür trägt der lokale Partner.
Jeder teilnehmende Gast ist aufgefordert, diese Standards vor Ort zu überprüfen und uns unter info@alpinewelten.com zu informieren, wenn vor Ort Missstände festgestellt werden sollten.
Geschrieben von
Hans Honold
CEO · Polarregionen
Veröffentlicht am 01.10.2020 · Lesezeit: 2 min