Du gehst mit uns einen Ausbildungsvertrag über das Praktikum gemäß BayAPOFspl im Fach Berg- und Skiführer ein. Dieser ist mit Plichten auf beiden Seiten belegt und beginnt nachdem die TUM den Antrag genehmigt hat. Die jeweiligen Pflichten findest Du weiter unten.
Antrag auf Genehmigung des Praktikums
Wenn Du Dich für uns als Lehrherr entscheidest dann musst Du den Antrag auf Genehmigung eines Praktikums stellen. Diesen schickst Du ausgefüllt an uns und wir leiten diesen dann vollständig an die TUM weiter. Hier kannst Du das Formular Downloaden.
Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
Am Einfachsten über den Gruppenvertrag des Verbands Deutscher Berg- und Skiführer. Den Kontakt bekommst Du während der Lehrgänge oder bei uns.
Pflichten des Ausbilders
Der Ausbilder verpflichtet sich,
a) dafür zu sorgen, dass dem Ausbildungsteilnehmer Fertigkeiten und Kenntnisse in der Theorie und Praxis vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles nach dem Berufsbild des Fachsportlehrers erforderlich sind, und die Ausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchgeführt wird, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann;
b) die Ausbildung selbst durchzuführen oder einen fachlich geeigneten Ausbilder, der die staatliche Prüfung für das Fach abgelegt haben muss, ausdrücklich damit zu beauftragen;
c) sich zu überzeugen, dass der Ausbildungsteilnehmer eine ausreichende Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Dauer der Ausbildungszeit abgeschlossen hat.
Pflichten des Ausbildungsteilnehmers
Der Ausbildungsteilnehmer verpflichtet sich,
a) alle ihm gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen;
b) die ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen;
c) stets an der Verbesserung seines persönlichen Könnens in Theorie und Praxis zu arbeiten;
d) ein Arbeitsbuch gemäß der Bestimmung des § 6 BayAPOFspl zu führen.