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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines: An den Veranstaltungen von Alpine Welten kann jeder teilnehmen, der gesund, den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen gewachsen, sowie entsprechend ausgerüstet ist. Die jeweiligen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte aus den Anforderungen bzw. dem Begleittext. Eine Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und eine frühere Anreise zur Höhenanpassung wird von uns grundsätzlich empfohlen.

2. Anmeldung und Zahlungen: Die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Preise verstehen sich pro Teilnehmer. Bitte melden Sie sich mit dem Buchungsformular oder per E-Mail an. Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung per e-mail oder per Post durch uns, ist die Buchung für Sie und uns verbindlich. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie eine Rechnung und alle weiteren Informationen. Pro Person ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises, maximal € 300,00 (außer Flugreisen und Reisen mit Hotelunterkunft) zu leisten. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert zu leisten. Bei Anmeldung von weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis zu bezahlen. Die Bankverbindung wird Ihnen von uns mit der Rechnung genannt. Bei Flugreisen und/oder Hotelübernachtungen nennen wir Ihnen in der Buchungsbestätigung den genauen Anzahlungsbetrag.

3. Reisebestätigung: Mit der Reisebestätigung gehen Ihnen folgende Informationen zu: Anreise, Ausrüstungs- und Bekleidungsliste, Zusatzkosten, Versicherungsunterlagen, ggf. Reisesicherungsschein, geplantes Programm und Treffpunkt.

4. Unsere Leistungen: Der Umfang unserer Leistungen ist aus den Beschreibungen und Preisangaben ersichtlich, bitte beachten Sie hierbei die Abkürzungen. Die Veranstaltungen leiten ausschließlich staatlich geprüfte Berg- und Skiführer oder Bergführer-Anwärter. Die Preise für unsere Veranstaltungen in den Alpen sind auf der Basis einer Mitgliedschaft im Alpenverein berechnet. Sollten Sie nicht Mitglied bei einem alpinen Verein sind, ist die höhere Übernachtungsgebühr auf der Hütte direkt zu bezahlen. Das Programm stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Verlauf zu garantieren. Bitte beachten Sie, bedingt durch alpine Gefahren, Lawinengefahr, Schlechtwetter oder Straßenverhältnisse können sich Änderungen des Reiseverlaufs ergeben.

5. Abkürzungen:
MBZ = Mehrbettzimmer
DZ = Doppelzimmer
HP = Halbpension
ÜN = Übernachtung

6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen:
Nehmen Sie nach Reiseantritt einzelne Leistungen, die ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind nicht war, so entfällt ein Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. Wir werden uns aber um Erstattung etwaiger ersparten Aufwendungen durch Leistungsträger bemühen.

7. Mindestteilnehmerzahl: Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie in voller Höhe zurück. Wünschen Sie trotzdem die Durchführung der Veranstaltung, so unterbreiten wir Ihnen ein neues Angebot zu einem neu zu errechnenden Preis. Über das neue Angebot kommt ein neuer Reisevertrag zustande.

8. Rücktritt: Möchten Sie von einer Reise zurücktreten, so ist dies jederzeit möglich. Ihr Rücktritt sollte aufgrund der Rechtsverbindlichkeit allerdings schriftlich erfolgen. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eingeht. im Alpenraum:
bis 30 Tage vor Reisebeginn entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 60.- €. Bei späterem Rücktritt müssen wir die aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung stellen:
29. bis 14. Tag vor Reiseantritt 50%
14. bis 01. Tag vor Reiseantritt 80%
Danach und bei Nichtantritt 90 %.
Reisen außerhalb des Alpenraums:
bis 45 Tage vor Reiseantritt 15 %
44. - 29. Tag vor Reiseantritt 25 %
28. - 15. Tag vor Reiseantritt 45 %
14. - 07. Tag vor Reiseantritt 75 %
06. - 01. Tag vor Reiseantritt 90 %
Danach und bei Nichtantritt 100 %
Kann der Platz weitervermittelt werden, fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 60,- an. Bei Reisen mit Gruppenzusatzkosten können Sonderkonditionen vereinbart werden. Wir empfehlen den Abschluß einer RRV, einen entsprechenden Versicherungsschein der ERV Europäische Reiseversicherungs AG Rosenheimer Strasse 116 81669 München erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung.

9. Umbuchung: Voraussetzung für eine Umbuchung ist in jedem Fall, daß dem Wunsch des Teilnehmers entsprochen werden kann. Für Umbuchungen, die vom Teilnehmer veranlasst werden, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 60,00. Umbuchungen sind nur auf eine gleichwertige Reise und bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Umbuchungen nach dem 30. Tag können nur nach Rücktritt vom bisherigen Reisevertrag (siehe Pkt. 7 Rücktritt) und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

10. Kündigung wegen höherer Gewalt: Zur Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
§ 651 j (1) Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

11. Ersatzperson: Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, daß an Ihrer Stelle eine andere Person teilnimmt, wenn diese den besonderen Anforderungen genügt und nicht gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen entgegenstehen (außer Flugreisen). Unser Vertragspartner bleiben Sie. Dem Ersatzteilnehmer räumen wir die Rechte aus Ihrem Vertrag ein. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haftet diese und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Hierfür entsteht eine Bearbeitungsgebühr von € 60,00.

11. Haftung: Die Veranstalter haften im Rahmen ihrer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden des Veranstalters oder der mit der Leitung des Unternehmens betrauten Personen zurückzuführen sind. Von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen unternimmt der Teilnehmer die Kurse und Führungen auf eigene Gefahr. Es bleibt der mit der Führung betrauten Person vorbehalten, die geplanten Touren nach den Kenntnissen und Fähigkeiten der Teilnehmer oder aufgrund unvorhergesehener Umstände (Alpine Gefahren, Wetter, Lawinensituation) zu ändern.

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftunternehmens verpfl ichtet den Reiseveranstalter, den Reiseteilnehmer über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reiseteilnehmer die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird (werden). Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Reisenden informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte „Black List“ ist hier abrufbar.

12. Erhöhtes Risiko und alpine Gefahren: Bei allen Kursen und Veranstaltungen ist zu beachten, dass im Bergsport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag, usw). Trotz umsichtiger Tourenplanung und fürsorglicher Betreuung durch den Bergführer, bleibt ein gewisses Restrisiko. Dieses alpine Restrisiko muß der Kunde selbst tragen. Eine Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr. Für die Höhenanpassung, ist eine frühere Anreise zu empfehlen. Jedem Teilnehmer wird empfohlen, sich in der entsprechenden alpinen Fachliteratur über die geplanten Tourenziele zu informieren.

13. Veranstalter: Veranstalter ist die Bergschule Alpine Welten unter Leitung von Hans Honold, Staatlich geprüfter Berg - und Skiführer. Rauher Berg 8, 89180 Berghülen Tel + 49 (0) 7344 929144 Fax: +49 (0) 7344 929145 e-mail: info@alpinewelten.com. Alle Veranstaltungen werden von uns gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. Wir können jedoch keine Garantie für Gipfelbesteigungen oder sonstigen Reiseerfolg geben.


14. Anwendbares Recht: Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und uns findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung. Sollte bei Klagen des Teilnehmers gegen uns in anderen Ländern für unsere Haftung dem Grunde nach Deutsches Recht nicht angewendet werden, so findet es bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden Anwendung.

15. Gerichtsstand: Sofern sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen keine anderen Bestimmungen ergeben, kann eine Klage nur am Geschäftssitz der Bergschule erfolgen.
Gerichtsstand ist Ulm Donau.



Alpine Welten Die Bergführer Office: +49 (0) 7344 929144 Mobile: +49 (0) 160 9476 1881 geführte Bergtouren mit UIAGM- Bergführer, Hochtouren, Klettersteige, Bergreisen weltweit